Osteopathie ist eine Privatleistung:

Das bedeutet, ich stelle Ihnen die Leistung in Rechnung, die Sie wiederum bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.

Für den Ersttermin, oder wenn Sie mit einem neuen Beschwerdebild zu mir kommen, plane ich 60 Minuten für Sie ein und berechne hierfür 120 €. Für jede weitere Einheit von ca. 50 Minuten berechne ich 100 Euro. Dieser Stundensatz gilt auch für Beratungen per Telefon oder Zoom.

Kostenübernahme durch die Krankenkassen:

Ich bin über den VFO (Verband freier Osteopathen) lizenziert und damit auch in der Therapeuthenliste geführt. Dies ist für die (anteilige) Kostenübernahme der Krankenkassen notwendig.

Bei der Osteopathie hat jede Krankenkasse ihre eigene Regelung,
daher informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse nach den Erstattungsbedingungen.
Wenn Sie eine Heilpraktikerzusatzversicherung haben, können Sie auch diese in Anspruch nehmen,
sollte Ihre Krankenkasse die Behandlung nicht unterstützen.

Physiotherapie wird von allen Kassen bezahlt – da ich aber keine Kassenzulassung hierfür habe,
kann ich gesetzlich Versicherte nicht auf Rezept behandeln. Selbstzahlung und Heilpraktikerrechnungen sind möglich.


Sie sind gesetzlich versichert:

Die Erstattung der Osteopathie ist je nach Krankenkasse individuell. Viele Krankenkassen übernehmen die Kosten anteilig, in variabler Höhe.
Ich bin Mitglied im Verband Freier Osteopathen und bin somit im Osteopathenverzeichnis gelistet. Wenn Sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen besitzen, kann ich Ihnen auch eine Rechnung nach der GbüH ausstellen.


Sie haben eine private Zusatzversicherung:

Einige private Zusatzversicherungen übernehmen Heilpraktikerleistungen. Da die Osteopathie eine Heilpraktikerleistung ist
kann diese über die GbüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) abgerechnet werden.

Die Gbüh ist eine Orientierung und auch hier gibt es Unterschiede wie viel die einzelnen Kassen von den jeweiligen Positionen erstattet.
Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung ob Ihre Zusatzversicherung die Kosten voll- oder nur teilweise erstattet.


Sie sind Privatversichert:

Ich rechne nach der gültigen Gebührenordnung für Heilpraktiker ab. Die Kosten für eine osteopathische Behandlung
werden von den privaten Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen anteilig oder komplett übernommen,
wenn in Ihrem Versicherungsvertrag die Kostenübernahme für Heilpraktiker-Leistungen vereinbart ist.

Wenn Sie mit einem Privatrezept für Physiotherapie zu mir kommen können Sie dies auch bei Ihrer privaten Krankenkasse einreichen.
Wie viel die Krankenkassen von den jeweiligen Behandlungen erstattet steht in Ihrem Versicherungsvertrag.


Sie möchten als Selbstzahler kommen:

Auch das ist möglich. Als Heilpraktikerin bin ich nicht weisungsgebunden und darf auch ohne ärztliche Verordnung tätig sein.


Logo VFO